Das Elternreglement ist Bestandteil des Betreuungsvertrages.
Elternreglement Kita Chenderhus Rägeboge
1. Einleitung
Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über das Chenderhus Rägeboge. Es orientiert Eltern, die ihr Kind in die Kita bringen möchten über Grundsätze, Tagesablauf, Tarife usw. Geldgeber können Einblick nehmen in Strukturen, Organisation, und weitere Interessierte erhalten einen Überblick über den Betrieb. Das aktuelle Tarifblatt ist ein Bestandteil des Betriebsreglements.
2. Betreuungsgrundsätze
Die Kinder sollen durch qualifiziertes Personal betreut werden. Ziel der Betreuung ist die altersgerechte Förderung der sozialen, emotionalen, sprachlichen und geistigen Fähigkeiten der Kinder. Der Tagesablauf in der Kita wird abhängig von den Bedürfnissen der Kinder flexibel gestaltet. Gezielte Aktivitäten sollen die Förderung der Kinder unterstützen. Die Kinderkrippe soll ein Lebensraum sein, der kindergerecht eingerichtet ist und die Kinder anregt sich in diesem zu behaupten, Rücksicht zu nehmen und zu spielen. Während des Jahres werden die Jahreszeiten und die Festtage thematisiert (siehe Pädagogisches Konzept Chenderhus Rägeboge).
3. Betriebsbewilligung / Anerkennung
Der Betrieb verfügt über eine Betriebsbewilligung der Gemeinde Buchrain und wird zur Qualitätssicherung periodisch von verschieden Fachstellen kontrolliert.
4. Hygiene und Sicherheit
Die Anforderungen an die Hygiene sind in unserem Hygienekonzept festgehalten. Für die Sicherheit der Kinder wurden Massnahmen getroffen wie: Notfallkonzept, Kindersicherungen an Kästen, geschützte Steckdosen, Feuerschutzregeln, Fallschutz bei Spielgeräten, abschliessbare Fenster. Die Benutzung des Liftes ist Kindern nur in Begleitung der Eltern gestattet. Die Eltern übernehmen dann die Verantwortung.
5. Trägerschaft und Kita-Leitung
Als operative Trägerschaft führt der Verein Chenderhus Rägeboge diese Institution. Die Kita wird von ausgebildeten Fachpersonen geführt.
6. Personal
Alle Mitarbeiterinnen verfügen über eine ihrer Funktion entsprechenden Ausbildung. Das Chenderhus Rägeboge ist ein anerkannter Lehrbetrieb. Die Fachpersonen Betreuung Kind werden zusätzlich von Praktikantinnen und Lernenden unterstützt.
Es liegt in der Verantwortung der Kitaleitung und Trägerschaft Lernenden im 3. Lehrjahr die Kompetenz zuzusprechen, dass sie mit Kindern der Kita alleine unterwegs sind.
7. Öffnungszeiten
Die Kita ist montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Eltern werden gebeten, die Kinder bis 8.50 Uhr in der Kita abzugeben, sodass der Tag mit den Kindergruppen um 9.00 Uhr gemeinsam gestartet werden kann. Um 18.00 Uhr schliesst die Kita ihre Türen. Aus Respekt gegenüber den Kindern und dem Personal sollten die Eltern am Abend genügend Zeit einplanen, um ihr Kind abzuholen. Die Betreuerinnen möchten in Ruhe ihre Rückmeldungen den Eltern mitteilen. Die Wartezeit bei mehrmaligem zu spätem Abholen wird die Kita in Rechnung stellen.
Jeweils über Weihnachten /Neujahr bleibt die Kita geschlossen. Zwei zusätzliche Ferienwochen sind während der Sommerferien geplant.
8. Tagesablauf, Mahlzeiten und Ziele
Es wird eine gesunde, altersgerechte Verpflegung angeboten. Die Kinder erhalten folgende Mahlzeiten: Znüni, Mittagessen, Zvieri
Unser Tag ist strukturiert:
7:00 Uhr |
- |
9:00 Uhr |
Ankunftszeit |
9:00 Uhr |
- |
11:30 Uhr |
Geführte Sequenzen/ Freispiel / nach Draussen gehen |
11:30 Uhr |
- |
13:30 Uhr |
Mittagstisch / Ruhe- oder Schlafenszeit |
13:30 Uhr |
- |
15:30 Uhr |
Geführte Sequenzen / nach Draussen gehen |
15:30 Uhr |
- |
16:00 Uhr |
Zvieri |
16:00 Uhr |
- |
17:45 Uhr |
Freispiel / Einzelförderung / Abholzeit |
Ein Betreuungsgrundsatz ist, dass die Kinder ohne Zwang und Strafe begleitet werden. Freude am Essen ist wichtig. Ob die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen. Zwang zum Schlafen besteht nicht. Körperpflege und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur werden, sondern zu einem positiven Erlebnis. Der Speiseplan in der Kita richtet sich nach den Grundsätzen der ganzheitlichen, ausgewogenen Ernährungslehre, welche mit unseren einheimischen Produkten und Möglichkeiten umgesetzt wird. Hat ein Kind Allergien oder spezielle Anforderungen an die Ernährung (aus ethischen, religiösen oder medizinischen Gründen), wird im Kita-Team individuell entschieden, ob eine Aufnahme dieses Kindes vertretbar ist. Kommt es zu einem Eintritt, werden spezielle Anforderungen an die Kita im Vertrag zwischen den Eltern und der Kita erwähnt.
9. Abholen eines Kindes durch Drittpersonen
Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, ist dies der Leitung rechtzeitig mitzuteilen.
10. Kindergruppen
Die Kinder werden in zwei altersgemischten Gruppen betreut. Eine Kindergruppe umfasst in der Regel 10-12 Plätze. Kinder unter 18 Monate beanspruchen 1.5 Plätze aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwandes. Diese Kinder zahlen den Babytarif, siehe Tarifblatt.
11. Aufnahmebedingungen
Es werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt (4 bis 5 Jahre) aufgenommen. Die minimale Aufenthaltsdauer pro Woche ist 1 ganzer Tag. Wir empfehlen 2 ganze Tage.
Aufnahmeprioritäten:
- Kinder, die in Buchrain wohnen und/oder deren Geschwister bereits im Chenderhus Rägeboge betreut werden.
- Kinder, deren Eltern in Buchrain arbeiten.
- Kinder aus anderen Gemeinden.
Grundsätzlich haben Kinder alleinerziehender Elternteile den Vorrang.
12. Eingewöhnungszeit
Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und das Personal ausserordentlich wichtig. Das erste Treffen dient dem gegenseitigen kennen lernen. Die Eingewöhnungszeit wird für jedes Kind individuell angepasst. Vor der ersten Trennung muss das Kind mit einem Elternteil jedoch mindestens drei Mal in der Kita gewesen sein. Vor den Ferien (der Eltern oder der Kita) wird nicht eingewöhnt.
Als Eintrittsdatum gilt der erste Tag des Eingewöhnens. Während des ersten Monats kann der Kitaplatz ohne Kündigungsfrist gekündigt werden. Für die Eingewöhnung wird pro Kind eine einmalige Pauschale verrechnet, siehe Tarifblatt.
13. Kleidung, eigene Spielsachen
Die Kinder sollen der Witterung entsprechend bequeme Kleider tragen. Eigene Ersatzkleider sollen stets in der Kita zur Verfügung stehen, wie auch Hausschuhe, Gummistiefel, Regenschutz, Windeln, falls notwendig Babynahrung. Kuscheltiere, Noscheli und Nuggi darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Für Spielsachen und persönliche Gegenstände, die in die Kita mitgebracht werden, kann keine Verantwortung übernommen werden.
14. Krankheit oder Unfall
Bei Krankheit oder Unfall kann das Kind nicht in die Kita gebracht werden. Bei Fieber ab 380 gilt das Kind als krank. Bei Durchfall oder Erbrechen darf das Kind aus Rücksicht auf die anderen Kinder nicht in die Kita gebracht werden. Aus organisatorischen Gründen muss die Kita bis spätestens 9.00 Uhr informiert werden. Bei Erkrankung des Kindes in der Kita werden die Eltern benachrichtigt, damit sie das Kind sobald als möglich abholen können. Allergien und andere Empfindlichkeiten sollten beim Eintritt besprochen werden. Ebenso sollte die Kita-Leitung über ansteckende Krankheiten in der Familie orientiert werden.
15. Versicherung
Die Eltern sind für die Kranken- und Unfallversicherung verantwortlich. Die Kita verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Für Schäden, welche die Kinder verursachen, haften die Eltern. Die Eltern müssen beim Eintritt des Kindes eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
16. Anmeldung und Betreuungsvertrag
Die Anmeldung des Kindes erfolgt schriftlich mittels Formular. Der Verein Chenderhus Rägeboge wird mit den Eltern einen Betreuungsvertrag abschliessen. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
17. Elternbeiträge
Die Elternbeiträge sind auf einem separaten Tarifblatt aufgeführt und werden vom Vereinsvorstand jährlich überprüft und angepasst. Das Tarifblatt (Kleinkind und Baby) ist Bestandteil dieses Betriebsreglements.
18. Ferien und Absenzen
Zwischen Weihnacht und Neujahr und zwei Wochen während der Sommerferien ist die Kita geschlossen. Die Betriebsferien sind bereits in der Berechnung der Monatspauschale berücksichtigt. Der monatliche Pauschale Elternbeitrag bleibt deshalb auch während den Betriebsferien gleich. Absenzen (Ferien und Krankheit, etc.) ausserhalb der Betriebsferien können nicht rückvergütet werden, da der Betreuungsplatz während dieser Zeit weiterhin reserviert ist. Das Kompensieren von Absenzen ist nicht möglich (die spezielle Gruppendynamik in den täglich variierenden Kindergruppen sollte zum Vorteil der Kinder nicht gestört werden). Ferien oder andere geplante Absenzen sind mindestens eine Woche vorher schriftlich mitzuteilen.
19. Zahlungsbedingungen
Die Betreuungskosten werden monatlich im Voraus bezahlt. Die Eltern haften solidarisch für die rechtzeitige Bezahlung. Zusätzliche Tage, welche das Kind in der Kita verbringt, können nur ausnahmsweise bewilligt werden (siehe Punkt 18). Diese können am selben Tag bar bezahlt werden oder werden auf die nächste Monatsrechnung gesetzt.
20. Kündigung/Änderung der Betreuungsplätze
Der Betreuungsplatz kann von beiden Seiten ab dem 2. Monat mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist schriftlich auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in die Schule oder in den obligatorischen Kindergarten eintreten: Diese Betreuungsplätze müssen nicht gekündigt werden. Bei einem Eintritt in den freiwilligen Frühkindergarten müssen Betreuungsplätze ebenfalls rechtzeitig gekündigt werden.
Änderungen der Betreuungstage unterstehen einer zweimonatigen Kündigungsfrist. Zusätzliche Betreuungstage können nur bewilligt werden, wenn die Anzahl der Kinder in der Gruppe nicht überschritten wird.
21. Kinder mit speziellen Bedürfnissen
Für Kinder mit speziellen Bedürfnissen, welche mehr Aufmerksamkeit beanspruchen und eine Eins zu Eins Betreuung brauchen, wird der übliche Tarif um 25% erhöht. Falls die Sicherheit anderer Kinder durch das Verhalten eines Kindes erheblich gefährdet wird, sucht die Kita-Leitung das Gespräch mit den Eltern. Falls keine Lösung gefunden wird, kann die Kita-Leitung auch über einen Ausschluss befinden. Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.
22. Rücktritt
Treten die Eltern vor dem Eintrittsdatum oder während der Probezeit von einem Betreuungsvertrag zurück, haben sie an die entstandenen Unkosten die vertraglich vereinbarte Monatspauschale für einen Monat zu zahlen und auch die allfällige Eingewöhnungspauschale.
23. Mitgliedschaft
Eltern, deren Kinder im Chenderhus Rägeboge betreut werden, können auch Mitglied des Vereins Chenderhus Rägeboge werden. Die Mitgliedschaft kostet jährlich Fr. 30.00. für Einzelmitglieder / Alleinerziehende und Fr. 50.00 für Kollektivmitglieder / Ehepaare. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vereinsvorstand.
Dieses Elternreglement wurde vom Vorstand genehmigt und ist ab 1. Jan. 2020 gültig.